BKMS®
Das PCCL hat die interne Hinweisgeberplattform namens „BKMS® Incident Reporting“ implementiert.
Hinweisgeber*innen müssen laut Compliance-Richtlinie hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, damit sie eben vor Repressalien geschützt sind. Sollten jedoch „nur“ Gerüchte bzw. Spekulationen gemeldet werden, besteht kein Schutz für die meldende Person.
Folgende Verstöße fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie und können auf der Plattform gemeldet werden:
- Finanzdienstleistungen
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen
- Öffentliches Auftragswesen
- Produkt / Verkehrssicherheit
- Verbraucherschutz
- Datenschutz und Netzsicherheit
- Umwelt-/ Tierschutz
- Lebensmittel-/ Futtermittelsicherheit
- Nukleare Sicherheit
- Körperschaftssteuer
- EU Wettbewerbsvorschriften
- Korruptionsstrafrecht
- Betrugsdelikte und Untreuedelikte
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das PCCL Legal Department unter legal@pccl.at wenden.